Die Abmahnwelle zu den Google Fonts erreicht nun immer mehr Webseiteninhaber, vor allem auch kleinere. Die meisten Abmahnungen zu diesem Thema sind allerdings unberechtigt. Wir klären in diesem kurzen Beitrag auf, worum es geht und was man dagegen tun kann und sollte.
Laut einem Urteil des Münchener Landgerichts vom 20. Januar 2022 kann bei nachladenden Schriftarten von Google eine Schadensersatzforderung auf Dich zukommen. Dies ist vor allem darin begründet, dass Daten in die USA ohne Einwilligung des Besuchers und technischer Notwendigkeit gesendet werden könnten.
Was sind Google Fonts / Webfonts?
Fonts sind Schriftarten. Google stellt mit „Google Fonts“ eine große Bibliothek an Schriften zur Verfügung. Diese können in eine Webseite eingebunden werden, um das Schriftbild zu erzeugen, welches auf der eigenen Webseite gewünscht ist. Es war lange üblich diese über externe Server direkt einzubinden. Auch Adobe und Co. bieten Fontsbibliotheken an, allerdings sind die Google Fonts am geläufigsten und dementsprechend weit verbreitet.
Das Problem mit den Fonts…
Die Fonts selber sind nicht das Problem, es liegt alleine an der Einbindung. Wenn diese direkt vom Google Server eingebunden werden, muss der Besucher zwangsläufig auch eine Verbindung zum Google Server herstellen.
Wenn ein Besucher deine Webseite besucht, kommt eine Verbindung zwischen seinem Rechner und deinem Server zustande. Sind nun aber Dienste dritter mit diesem Server verknüpft, muss auch hier eine Verbindung hergestellt werden. Somit erhält Google zwangsläufig Informationen über den Besucher wie z.B. die IP-Adresse. Da Google amerikanische Wurzeln hat, ist dies nicht erwünscht.
Übrigens laut Googles eigener Infos, wird die IP-Adresse beim Google Fonts Abruf nicht mal gespeichert bzw. protokolliert. Nur das kann der Gesetzgeber auch nicht so einfach kontrollieren.
Die Lösung ist einfach!
Genau genommen gibt es mehrere Lösungen. Eine sehr radikale, wäre die Entfernung aller Webfonts. Somit würde die Webseite mit Standard-System-Schriften arbeiten wie Arial/Helvetica oder Times New Roman etc. Das Schriftbild der Webseite würde sich damit aber verändern. Bei einer Webseite, die schon lange existiert, wäre das ein grober Einschnitt in das Design.
Der ideale Weg ist also die Webseite nicht oder so wenig wie möglich zu verändern. Dazu müssen die Font-Dateien lokal eingebunden werden. Diese müssen also vom Google Server herunter und dann wieder auf den eigenen Server oder Webspace hoch geladen werden. Und danach müssen alle Links zu Google durch lokale Links zu deinem Webspace ersetzt werden. Danach muss das ganze erneut überprüft werden und sicher gestellt sein, dass keine Verknüpfung zu Google Fonts mehr existiert.
Ein nützliches Tool beim Beschaffen der Font Dateien und einem Standard-CSS Code zur Einbindung ist der Webfonts Helper.
Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Auf keinen Fall sofort zahlen! Erstmal sollte man das Schreiben genau prüfen und dann sollte man sich darüber informieren, z.B. über die Suchmaschinen oder auch bei Leuten/Firmen, die etwas mehr Ahnung von der Materie haben und vielleicht Hinweise oder Tipps geben können.
Es gibt bei Abmahnwellen erfahrungsgemäß immer auch Betrüger und Trittbrettfahrer, die das große Geld vor Augen haben. Außerdem sollte man prüfen, ob die eigene Webseite wirklich die beanstandeten Fehler aufweißt. Erst danach, kann man darüber nachdenken ob man zahlt oder etwas dagegen unternehmen möchte.
Wie kann ich prüfen, ob meine Webseite Google Fonts enthält?
Über unseren Partner eRecht24 und andere Font-Check Seiten.
Hier gehts zum eRecht24 Checker
Hier zum Check von sicher3
Und natürlich überprüfen auch wir eure Webseite gerne auf Google Fonts und binden diese Lokal ein. Unsere Kunden hatten wir schon Anfang September per Newsletter über diesen Umstand informiert und sind seitdem auch dabei Google Fonts lokal einzubinden.